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Die Notrufsysteme

Um zusätzliche Sicherheit im eigenen Zuhause zu erreichen, gibt es die Möglichkeit, ein Notrufsystem anzuschaffen. Man kann grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Systemen unterscheiden: Es gibt spezielle Notrufhandys, die eine große Notruftaste besitzen, die direkt die Notrufnummer 112 wählt. Solche Handys können oft auch als reguläre Handys genutzt werden und haben dazu vergrößerte Zahlentasten, um die Bedienung zu erleichtern.

Ein häufig verwendetes System ist der Hausnotruf. Dafür wird eine Basisstation installiert, die an zentraler Stelle der Wohnung steht und mit einem empfindlichen Mikrofon sowie einem Lautsprecher ausgestattet ist. An der Station selbst befindet sich ein Notrufknopf und sie ist mit einem oder mehreren kleinen Funkknöpfen verbunden, die an einer Halskette oder einem Armband getragen werden können. Wird ein Notruf ausgelöst, stellt das Gerät eine direkte Sprechverbindung mit der angeschlossenen Hausnotrufzentrale her. Diese Hausnotrufsysteme werden von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten. Die Angebote beinhalten meist verschiedene Tarife, die einen Schlüsselservice, geschultes Notfallpersonal oder auch die Kombination mit weiteren Geräten wie Rauchmeldern einschließen können. Hier lohnt sich ein Vergleich.

Die dritte Möglichkeit ist ein mobiler Notruf, der auch außerhalb der eigenen Häuslichkeit verwendet werden kann und den eigenen Standort mittel Global Positioning System (GPS) weitergeben kann. Bei diesem System ist so auch eine Ortung möglich. In der Häuslichkeit kann der mobile Notruf wie ein Hausnotruf verwendet werden.

Ist ein Pflegegrad genehmigt, kann die Pflegekasse auf Antrag einen Teil der Kosten des Hausnotrufes übernehmen. Der Zuschuss beträgt 23€ und deckt oft die Kosten für einen Grundtarif ab. Bei dementiell veränderten Personen und Personen, die nicht allein leben, wird dieser Zuschuss oft abgelehnt. In manchen Fällen kann dann ein Widerspruch sinnvoll sein. Liegt kein Pflegegrad vor aber es werden Leistungen der Grundsicherung vom Sozialamt gewährt, kann auch das Sozialamt unter bestimmten Umständen und bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes einen Zuschuss zu den Kosten des Hausnotrufes gewähren.