Zu Hause gut versorgt !

Stichwortverzeichnis

Ambulante Pflege: Pflege, die in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt wird

Belastungsgrenze: Kostengrenze, bei deren Überschreitung eine Befreiung von Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung möglich ist

Beratungseinsätze: Regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft, die für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind

Entlastungsbetrag: Zusätzlicher Betrag, den die Pflegeversicherung bei allen Pflegegraden für Betreuung und Hilfe im Haushalt gewährt

Häusliche Krankenpflege: Pflegerische Behandlung in der eigenen Häuslichkeit, die auf Antrag durch die Krankenversicherung finanziert wird und durch einen Arzt verordnet werden muss

Hilfsmittel: Technische Hilfsmittel, die über Hilfsmittelrezept bei der Pflegeversicherung beantragt werden

Kombinationsleistung: Möglichkeit, Sachleistung und Pflegegeld bei genehmigtem Pflegegrad zu kombinieren

Kurzzeitpflege: Möglichkeit für eine kurzzeitige Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung

MDK: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Nachtpflege: Teilstationäre Pflege während der Nacht, ähnlich der Tagespflege

Pflegeberatung: Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte (Pflegeberater), in der Regel finanziert durch die Pflegeversicherung

Pflegefachkraft: Beruflich pflegende Person mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung

Pflegegeld: Betrag der Pflegeversicherung, der anstelle der Sachleistung bei genehmigtem Pflegegrad ausbezahlt werden kann, wenn eine Pflegeperson eingetragen ist

Pflegegrad: Einstufung des Umfangs der Einschränkung der Selbständigkeit, der die Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung bildet, beurteilt durch den MDK oder Medicproof

Pflegekraft: Beruflich pflegende Person

Pflegekurs: Kurs für pflegende Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende, meist finanziert durch die Pflegekasse

Pflegeperson: Ehrenamtlich pflegende Person, häufig Angehörige, kann bei der Pflegeversicherung eingetragen werden

Pflegeschulung: Schulung für Pflegepersonen in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person

Sachleistung: Pflegeleistungen, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet Tagespflege: Teilstationäre Versorgung tagsüber

Verbrauchsmittel: Pflegemittel zum Verbrauch, werden von der Pflegekasse mit bis zu 40€ bezuschusst

Verhinderungspflege: Mögliche Leistung der Pflegeversicherung bei Verhinderung der Pflegeperson, erbracht durch einen Pflegedienst oder eine Privatperson