{"id":534,"date":"2017-05-24T08:30:36","date_gmt":"2017-05-24T08:30:36","guid":{"rendered":"http:\/\/power.2xm-media.de\/?page_id=10"},"modified":"2024-12-04T15:16:20","modified_gmt":"2024-12-04T15:16:20","slug":"power-gruende","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.medizinpluspflege.de\/?page_id=534","title":{"rendered":"Krankenversicherung"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Krankenversicherung finanziert die sogenannte \u201eH\u00e4usliche Krankenpflege\u201c. Im Unterschied zu den Leistungen der Pflegeversicherung handelt es sich dabei um pflegerische Behandlungen, die von einem Arzt verordnet werden m\u00fcssen. Dies ist im f\u00fcnften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Die Leistungen der H\u00e4uslichen Krankenpflege sind nicht von einem Pflegegrad abh\u00e4ngig, in der Regel aber auf eine bestimmte Zeit begrenzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #3366ff;\">Wie kann ich die h\u00e4usliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei der H\u00e4uslichen Krankenpflege wird die \u00e4rztliche Behandlung durch Pflegefachkr\u00e4fte in der eigenen H\u00e4uslichkeit fortgesetzt. Der behandelnde Arzt stellt hierzu eine \u201eVerordnung \u00fcber H\u00e4usliche Krankenpflege\u201c aus, die der Patient unterschreibt und seinem Pflegedienst \u00fcbergibt. Dieser beantragt dann die Leistung bei der Krankenkasse des Patienten. Dort wird die Verordnung gepr\u00fcft und dar\u00fcber entschieden, ob die Leistung genehmigt wird. Das ist im Gesetz durch den sogenannten \u201eGenehmigungsvorbehalt\u201c der Kassen geregelt. Ein Widerspruch gegen eine Ablehnung ist durch den Patienten m\u00f6glich. Eine Pr\u00fcfung der Verordnung kann durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgef\u00fchrt werden. Nur der MDK ist berechtigt, Patientendaten anzufordern und einzusehen. Sachbearbeiter der Krankenkasse sind dazu nicht berechtigt. Anstelle eines Pflegedienstes k\u00f6nnen auch Angeh\u00f6rige, die in derselben H\u00e4uslichkeit leben, die verordneten Leistungen erbringen, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn pflegende Angeh\u00f6rige die Leistungen erbringen m\u00f6chten, ihnen aber das Wissen oder die n\u00f6tige Sicherheit fehlt, kann der behandelnde Arzt auch verordnen, dass die Angeh\u00f6rigen durch einen Pflegedienst angeleitet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #3366ff;\">Welche Leistungen k\u00f6nnen verordnet werden?:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>\u00c4rzte k\u00f6nnen Ma\u00dfnahmen verordnen, die sich dazu eignen, einen Aufenthalt im Krankenhaus zu vermeiden oder zu verk\u00fcrzen. Zu den \u00fcblichen Leistungen z\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>Das Vorbereiten oder Verabreichen von Medikamenten, Injektionen oder Augentropfen<\/li>\n<li>Die Einreibung mit medizinischen Salben<\/li>\n<li>Die Durchf\u00fchrung einer Insulintherapie bei Diabetes<\/li>\n<li>Das Messen und Dokumentieren von Vitalwerten, wie Blutdruck oder Blutzucker<\/li>\n<li>Das Anlegen von Kompressionsstr\u00fcmpfen, -strumpfhosen oder -verb\u00e4nden<\/li>\n<li>Das Anlegen von Orthesen oder orthop\u00e4dischen Korsagen<\/li>\n<li>Die Versorgung von akuten oder chronischen Wunden<\/li>\n<li>Das Legen von transurethralen Kathetern<\/li>\n<li>Die Versorgung von Stomata<\/li>\n<li>Die Heimbeatmung<\/li>\n<li>Die \u00dcberwachung von Patienten<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn ein Patient kurzzeitig Hilfe ben\u00f6tigt, aber ein Pflegegrad nicht genehmigt wird, kann in Ausnahmef\u00e4llen auch Hilfe bei der K\u00f6rperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung verordnet werden. Dies muss jedoch durch den Arzt ausreichend begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #3366ff;\">Wie hoch ist die private Zuzahlung zu verordneten Leistungen?:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Wie bei Medikamenten und Hilfsmitteln besteht auch bei Verordnung der \u201eH\u00e4uslichen Krankenpflege\u201c eine Zuzahlungspflicht.<\/p>\n<p>Die Zuzahlung betr\u00e4gt f\u00fcr jede Verordnung 10\u20ac, sowohl f\u00fcr Erstverordnungen als auch f\u00fcr Folgeverordnungen. Allerdings k\u00f6nnen mehrere Leistungen auf einer Verordnung verordnet werden.<\/p>\n<p>Wird eine neue Leistung verordnet, so darf die Erstverordnung nur \u00fcber einen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt werden. Jede weitere Verordnung \u00fcber dieselbe Leistung, die direkt im Anschluss an die vorherige Verordnung ausgestellt wird, kann, nach Ermessen des Arztes, \u00fcber drei Monate, sechs Monate oder auch ein Jahr ausgestellt werden.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den 10\u20ac f\u00e4llt eine Zuzahlung von 10% der Kosten w\u00e4hrend der ersten 28 Tage an.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #3366ff;\">Wie kann ich von der Zuzahlung befreit werden?:<\/span><\/strong><\/p>\n<p>Bei der H\u00f6he der Zuzahlungen gibt es eine \u201eBelastungsgrenze\u201c. Wird diese erreicht kann man auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Sie liegt bei:<\/p>\n<p>2% der j\u00e4hrlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, oder<\/p>\n<p>1% der j\u00e4hrlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt f\u00fcr \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0chronisch Kranke, wenn diese wegen derselben Krankheit dauerhaft in Behandlung sind, also mindestens sechs Monate<\/p>\n<p>Angerechnet werden s\u00e4mtliche Zuzahlungen im Bereich der Krankenversicherung. Dazu geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>H\u00e4usliche Krankenpflege<\/li>\n<li>Krankenhausaufenthalte<\/li>\n<li>Krankentransporte<\/li>\n<li>Haushaltshilfen<\/li>\n<li>Arzneimittel<\/li>\n<li>Heilmittel<\/li>\n<li>Verbandsmittel<\/li>\n<li>Hilfsmittel<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Belege f\u00fcr geleistete Zuzahlungen k\u00f6nnen bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, zusammen mit einem Nachweis \u00fcber das Bruttoeinkommen. Die Kasse errechnet dann die H\u00f6he der Belastungsgrenze und stellt eine \u201eBefreiungskarte\u201c f\u00fcr den Rest des Kalenderjahres aus, sobald diese erreicht ist. In F\u00e4llen bei denen eine hohe Zuzahlung vorauszusehen ist, kann es sinnvoll sein, zu Beginn des Jahres zu erfragen, wie hoch die Belastungsgrenze ist und diesen Betrag an die Kasse zu \u00fcberweisen, um zu Beginn des Jahres eine Befreiung zu erwirken.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Krankenversicherung finanziert die sogenannte \u201eH\u00e4usliche Krankenpflege\u201c. Im Unterschied zu den Leistungen der Pflegeversicherung handelt es sich dabei um pflegerische Behandlungen, die von einem Arzt verordnet werden m\u00fcssen. Dies ist im f\u00fcnften Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. 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